Drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung kann in
einer ersten Bilanz die bereits auf der 90. Justizministerkonferenz vom 7. November 2019
erfolgte und auf der 91. Justizministerkonferenz vom 26./27. November 2020 bekräftigte Bewertung der psychosozialen Prozessbegleitung als wesentliches Instrument zur Stärkung des
strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten bestätigt werden.