Opferschutz im Referendariat

Seit Januar 2023 gehören die Themen Psychosoziale Prozessbegleitung, Nebenklage und Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen zur juristischen Ausbildung. Neben theoretischen Inhalten werden auch praktische Kompetenzen im Umgang mit den Betroffenen vermittelt.

Eine Entwicklung zum Nachahmen findet der Bundesverband!

 

Justizministerium Niedersachsen / 07.12.2022
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Opferschutz im Referendariat
Juristische Ausbildung wird erweitert / Forderung von Experten wird umgesetzt
Niedersachsen integriert das Thema „Opferschutz“ ab Januar 2023 in die juristische Ausbildung. Angehenden Juristinnen und Juristen werden im Rechtsreferendariat künftig die Grundlagen des Opferschutzes vermittelt.
Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse bestehender Vorschriften zur Nebenklage, zum Täter-Opfer-Ausgleich und zur psychosozialen Prozessbegleitung. Zugleich sollen praktische Kompetenzen im Umgang mit Opferzeugen vermittelt werden.
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sagt: „Ich weiß aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung, dass Opfer von Straftaten das gerichtliche Strafverfahren häufig als zusätzliche Belastung erleben. Mir ist es wichtig, dass Juristinnen und Juristen bereits in der Ausbildung lernen, wie wichtig der Opferschutz in der täglichen Arbeit sein kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Richterin, Staatsanwalt oder Anwältin arbeitet. Wichtig ist eine traumasensible Kommunikation. Wir müssen verhindern, dass Opfer von Straftaten vor Gericht zum zweiten Mal zum Opfer werden.“
Die neuen Ausbildungsinhalte werden in die sog. Strafstation bei der Staatsanwaltschaft integriert. Im Rahmen des zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienstes durchlaufen Referendarinnen und Referendare verschiedene Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft und Verwaltung.
Mit der Verankerung des Opferschutzes in der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare setzt das Niedersächsische Justizministerium eine Vorgabe der Opferschutzrichtlinie um, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Schulung und Weiterbildung von Personen verpflichtet, die beruflich Kontakt mit Opfern von Straftaten
haben.
Sie geht zudem auf die Forderung zahlreicher Kommissionen zurück, die sich in der Vergangenheit mit dem Problem der sexualisierten Gewalt gegen Kinder befasst haben.
Zuletzt hat die Enquetekommission des Niedersächsischen Landtages zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Bekämpfung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern in ihrem Abschlussbericht die Empfehlung ausgesprochen, dass das Thema der sexualisierten Gewalt gegen Kinder in die Ausbildung juristischer Berufe aufgenommen wird.

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen finden Sie hier: Juristischer Vorbereitungsdienst | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de)