Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.

Über den Verband

Der BPP e.V. ist ein Zusammenschluss von Psychosozialen Prozessbegleitpersonen. Der Verband ist Interessenvertretung seiner Mitglieder und setzt sich für deren Belange und die Weiterentwicklung dieser Profession ein. Die professionelle Begleitung von Betroffenen schwerer Straftaten ist Ausgangspunkt und Ziel seines Handelns.

Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verband ist die Qualifikation und Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleitung. Dies umfasst alle Personen die über ein abgeschlossenes Studium im pädagogischen oder/und psychologischen Bereich, sowie eine mind. zweijährige Berufserfahrung in Selbigem, verfügen.

Dazu muss eine Weiterbildung zur Begleitung verletzter Zeug:innen im Straf­verfahren absolviert werden. Diese Weiterbildung muss den bundeseinheitlichen, gesetzlichen Mindeststandards zur Qualifikation einer Psychosozialen Prozessbegleitung entsprechen.

Ziele                                              

Der Verband vertritt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder

Er setzt sich für die Weiterentwicklung bundeseinheitlicher Strukturen zur Umsetzung der Psychosozialen Prozessbegleitung ein 

Er setzt sich für die Einhaltung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitäts- und Mindeststandards der Psychosozialen Prozessbegleitung im Bundesgebiet ein. Dies setzt der Verband durch die Organisation von Fachtagungen, regelmäßiger Möglichkeit zur Intervision und die Weitergabe von Informationen an die Mitglieder über den Newsletter, um.

Vorstand

  1. Vorsitzende: Katharina Amon                                                            
  2. Vorsitzende: Katharina Gay
  3. Kassenwartin: Beate Müller
  4. Sabine Kuhles-Teschke
  5. Manuela Beck                            

Satzung

Hier finden Sie unsere Vereinssatzung als Download.

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