Ausführungsgesetze der Länder zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt eine Übersicht zu den Regelungen des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren zur Verfügung. Sie stellen die Ausführungsgesetze einzelner Länder vor. Die Verordnungen zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafrecht der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden aufgelistet, ebenso wie das Ausführungsgesetz Niedersachsens. Die Landesregierung Niedersachsen hat eine extra Informationsseite zum Thema Opferschutz angelegt und bietet Informationen und Materialien für direkt Betroffene, Angehörige, Bekannte und Nachbarn sowie Fachkräfte an.