Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat sich bewährt – BMJV zieht Bilanz und prüft Erweiterungen

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung kann in einer ersten Bilanz die bereits auf der 90. Justizministerkonferenz vom 7. November 2019 erfolgte und auf der 91. Justizministerkonferenz vom 26./27. November 2020 bekräftigte Bewertung der psychosozialen Prozessbegleitung als wesentliches Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten bestätigt werden. Bericht_Psychosoziale_Prozessbegleitung …

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