Mitgliedschaft im BPP e.V.
Vorteile & Beitrittsformular
Die BPP-Mitgliedschaft lohnt sich
Die Mitgliedschaft im Bundesverband Psychosozialer Prozessbegleitung BPP e.V. bietet eine Reihe von Vorteilen. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft aufgeführt:
Fortbildung und Vernetzung
- Veranstaltung eines Fachtags. Mitglieder erhalten die Möglichkeit am Fachtag des BPP e.V. vergünstigt teilzunehmen, sich fortzubilden und ihr eigenes Fachwissen selbst einzubringen, weiterzugeben und sich zu engagieren. Dies trägt zu einer besseren Vernetzung der einzelnen Psychosozialen Prozessbegleitpersonen bei, sowie zur Qualitätssicherung und Sichtbarkeit des Instruments in der BRD.
- Austausch mit Kolleg:innen. Der BPP e.V. bietet ein Netzwerk von erfahrenen und qualifizierten Psychosozialen Prozessbegleitpersonen, welches den Austausch von Erfahrungen und Ideen fördert. Einmal im Monat findet online ein Fachaustausch durch die Mitglieder organisiert statt. Hier kann von den Erfahrungen anderer profitiert und Kontakte geknüpft werden.
Rechtliche Unterstützung
- Beratung. Der BPP e.V. hat Kontakt zu einer Anwaltskanzlei, welche zu rechtlichen Fragen rund um die Profession Unterstützung anbietet. Die Kanzlei kann über den Vorstand kontaktiert werden.
Lobbyarbeit
- Interessenvertretung. Der BPP e.V. versteht sich als Berufsverband für Psychosoziale Prozessbegleitpersonen und sieht eine seiner Hautaufgaben in der Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingungen der Profession in der BRD. Sein Ziel ist es die spezifischen Interessen des Instruments zu schützen und zu fördern und damit letztlich die Situation verletzter Zeug:innen im Strafverfahren zu verbessern.
- Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen durch Stellungnahmen, Expert:innengespräche, Informationsveranstaltungen etc.
Wie kann ich beitreten?
- Sie erfüllen die Voraussetzungen der bundeseinheitlichen Mindesstandards für Psychosoziale Prozessbegleitung zu:
Aus- und Weiterbildung, sowie entsprechender Berufserfahrung und die Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleitperson im jeweiligen Bundesland, in dem Sie tätig sein werden.
- Nehmen Sie Kontakt zum Verband auf und füllen Sie einen Aufnahmeantrag, online, via E-Mail oder postalisch aus. Der Verband wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Der Mitgliedsbeitrag von 50 Euro ist einmal jährlich zu entrichten.
- Trägervereine können keine Mitgliedschaft beantragen.