Psychosoziale Prozessbegleitung – Gesetzlicher Anspruch, inhaltliche Anforderungen, praktische Ansätze Zeit und Ort: 9./10. Juni 2016, Wiesbaden

Am 3. Dezember 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz). Mit diesem wurde im neuen § 406g StPO die Psychosoziale Prozessbegleitung – eine besondere Form der nicht-rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung – in den Strafprozess eingeführt. Danach werden v. a. minderjährige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten ab dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters bzw. einer ebensolchen -begleiterin haben. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz wurde zudem das Gesetz über diepsychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) beschlossen. Das Gesetz regelt die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung und die Anforderungen an die Qualifikation Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und -begleiter sowie deren Vergütung bundesweit einheitlich.

Die Fachtagung wird sich mit diesen gesetzlichen Vorgaben ebenso wie mit den Erfahrungen jener Bundesländer befassen, welche die Psychosoziale Prozessbegleitung schon implementiert haben. Hinzu kommen Beiträge zu Gestaltung und Umsetzung des Anspruchs in der Praxis sowie zu neuen Erkenntnissen der Forschung hinsichtlich derOffenbarungsbereitschaft nach sexueller Gewalt in der Kindheit und der Belastung minderjähriger Geschädigter durch Strafverfahren.

Weitere Einzelheiten können Sie dem angehängten Tagungsprogramm (inkl. Anmeldeformular) entnehmen, das auch unter www.krimz.de bzw. rwh-institut.de eingestellt ist.  

Bitte beachten Sie, dass die Organisation ausschließlich durch die KrimZ erfolgt; auch dazu finden Sie alle Angaben im Anhang.

KrimZ.RWH.Tagung 2016